Wochenbett

Wochenbettbetreuung von Mutter und Kind durch Hausbesuch oder telefonisch:

In den ersten 10 Tagen können 20 Kontakte mit der Hebamme in Anspruch genommen werden, d.h. maximal 2 pro Tag. Vom 11. Tag bis zur 12. Lebenswoche sind weitere 16 Kontakte möglich, jedoch wird täglich nur ein Kontakt von der Krankenkasse bezahlt. Kontakte entstehen bei einem persönlichen Gespräch, also z.B. per Kommunikationsmedium, oder Zuhause als Wochenbettbesuch.

Ein Wochenbettbesuch dauert üblicherweise bis 45 Minuten.



 

Zum ersten Termin bringe ich den Hebammenvertrag mit.

Damit ihr gut informiert seid hier der Vertrag vorab zum Durchlesen: 


Behandlungsvertrag für die Inanspruchnahme von Hebammenhilfe

Zwischen Frau
Anschrift
Telefon
und der Hebamme Frauke Grabbe

1. Leistungen
Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung der
Hebammenhilfe nach §134a,SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen
und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde.Diese werden von mir direkt mit ihrer
gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Folgende Leistungen werden von der
Krankenkasse in der unten genannten Häufigkeit übernommen.

1.1Wochenbettbetreuung von Mutter und Kind durch Hausbesuch oder telefonisch:
In den ersten 10 Tagen können 20 Kontakte mit der Hebamme in Anspruch genommen
werden, d.h. maximal 2 pro Tag. Vom 11. Tag bis zur 12. Lebenswoche sind weitere 16
Kontakte möglich, jedoch wird täglich nur ein Kontakt von der Krankenkasse bezahlt.
Kontakte entstehen bei einem persönlichen Gespräch, also z.B. per
Kommunikationsmedium, oder Zuhause als Wochenbettbesuch.

Ein Wochenbettbesuch dauert üblicherweise bis zu 45 Minuten.

Die Wochenbettbetreuung umfasst: Anleitung und Beratung bei der Pflege und Ernährung
des Kindes, Anleitung und Beratung beim Stillen, Hilfe bei Stillproblemen und Beobachtung
des Wochenbettverlaufs.

Die obigen Leistungen werden von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse
abgerechnet und müssen von der Patientin unterschrieben werden.
Für diese Leistungen gelten Höchstgrenzen, über welche Sie die Hebamme rechtzeitig
informieren wird.

1.2 Leistungen auf private Rechnungen
In folgenden Fällen werden die erbrachten Leistungen von der Hebamme privat in
Rechnung gestellt:
Vereinbarte Termine, die von Ihnen nicht eingehalten wurden und nicht spätestens 24
Stunden vor dem Termin abgesagt werden ( 35 Euro pro Besuch ).
Falls keine gültige Mitgliedschaft bei der von der Leistungsempfängerin angegebenen
Krankenkasse feststellbar sein sollte
Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher
Einordnung die umschriebenen Leistungen in der gesetzlichen HebammenGebührenverordnung übersteigt.

Privat Versicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenkasse 
erkundigen. 



1.3 Sonstige Wahlleistungen
Sonstige Wahlleistungen sind keine Kassenleistungen und werden der
Leistungsempfängerin ebenfalls privat in Rechnung gestellt. Dazu gehören:
Craniosakrale Körperarbeit
Klangschalentherapie
Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger
kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine
Privatrechnung bzw. Quittung.

2. Rufbereitschaft/ Erreichbarkeit
Meine Arbeitszeit ist Mo Fr in der Zeit von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr und nach Absprache.
Die Hebamme leistet keine 24 Stunden Rufbereitschaft. Im Falle der Nichterreichbarkeit
der Hebamme wenden Sie sich an den zuständigen Frauenarzt/ Kinderarzt/ ärztlichen
Bereitschaftsdienst oder an die nächste Klinik.

3. Medizinische Unterlagen/ Datenschutz
Im Rahmen dieses Vertrages werden Daten über Person, sozialen Status sowie die für die
Behandlung notwendigen medizinischen Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet
und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen
datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte ( z.B. Kostenträger)übermittelt.
Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung stellen die Hebammen der
weiterbetreuuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit -bzw.
Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit dem Abschluss dieses
Vertrages erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung ihrer Daten
einverstanden.
Der Weitergabe aller medizinischen Befunde und Daten an die vertretende Hebamme
stimmt sie ausdrücklich zu.

4. Sonstige Regelungen
Dieser Vertrag verpflichtet die Leistungsempfängerin nicht, alle Hebammenleistungen
ausschließlich durch die Hebamme Frauke Grabbe in Anspruch zu nehmen. Falls sie
Leistungen einer anderen Hebamme in Anspruch nehmen, ist sie verpflichtet mich darüber
zu informieren. Dies gilt vor allem für das Vorgespräch , das nur einmal pro
Leistungsempfängerin von der Krankenkasse erstattet wird.
Falls die Leistungsempfängerin mit mehreren Hebammen Vorgespräche führt, ist sie
verpflichtet diese Kosten selbst zu übernehmen. ( Pro angefangenen halbe Stunde 20
Euro).
Die allgemeinen Vertragsbdingungen der Hebamme gelten als vereinbart. Sind einzelne
Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der
übrigen Regelungen dieses Vertrages.